Freiwilligenarbeit oder faktisches Arbeitsverhältnis

Im Urteil vom 20. Okto­ber 2021 hat­te das Arbeits­ge­richt Zürich die Fra­ge zu beur­tei­len, ob ein (ent­gelt­li­ches) Arbeits­ver­hält­nis auch dann vor­liegt, wenn zwi­schen den Par­tei­en (Fuss­ball­trai­ner und Fuss­ball­ver­ein) kein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wor­den ist oder ob es sich eher um neben­be­ruf­li­che unent­gelt­li­che Frei­wil­li­gen­ar­beit handelt.

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Die Krux mit der Sperrfrist

Die Kün­di­gungs­frei­heit der Arbeit­ge­be­rin im pri­va­ten Arbeits­recht gilt nicht unein­ge­schränkt. Einer­seits dür­fen Kün­di­gun­gen nicht miss­bräuch­lich sein (Art. 336 OR) und ander­seits dür­fen sie nicht zur Unzeit – wäh­rend einer soge­nann­ten Sperr­frist – erfol­gen (Art. 336c OR). Was es im Zusam­men­hang mit Kün­di­gun­gen zur Unzeit spe­zi­ell zu beach­ten gilt, soll in die­sem Bei­trag näher aus­ge­führt werden.

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Freistellung als Verletzung der Persönlichkeit

In einem älte­ren Ent­scheid – aus dem Jahr 2010 – setz­te sich das Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich ver­tieft mit der Fra­ge aus­ein­an­der, in wel­chen Fäl­len eine Frei­stel­lung zuläs­sig ist und in wel­chen Fäl­len ein Beschäf­ti­gungs­an­spruch besteht. In die­sem Bei­trag wird der Ent­scheid diskutiert. 

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Lohnverzicht beim Feierabendbier

Auch vor Gericht und unter Juri­stin­nen und Juri­sten gibt es immer wie­der Fäl­le, bei denen man sich die Fra­ge stellt, ob es sich tat­säch­lich so zuge­tra­gen hat. In aller Regel sind sol­che Fäl­le aber äus­serst lehr­reich, weil beson­ders ein­präg­sam. Etwa wie der­je­ni­ge Fall, den das Arbeits­ge­richt Zürich kurz vor Jah­res­en­de 2020 zu beur­tei­len hatte.

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Rechtsprechungsübersicht Behördenentscheide

Im letz­ten Bei­trag der Behör­den­se­rie stel­len wir vier weg­wei­sen­de Ent­schei­de des Ver­wal­tungs­ge­richts Zürich vor, und erör­tern anhand der Ent­scheid­be­spre­chun­gen wich­ti­ge prak­ti­sche The­men. Die Ent­schei­de zei­gen, dass es auch in Zukunft schwie­rig sein wird, vor­aus­zu­se­hen, wie die Gerich­te mit der Fra­ge der Anwend­bar­keit des Per­so­nal­rechts auf die Behör­den umge­hen wer­den, da sich hier­zu kei­ne wider­spruchs­freie Pra­xis erken­nen lässt.

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Knatsch in der Behörde

Wenn es in der Behör­de zu Span­nun­gen kommt, wer­den die Unter­schie­de zu einem nor­ma­len Anstel­lungs­ver­hält­nis offen­bar. Den­noch gibt es Mög­lich­kei­ten, Span­nun­gen in der Behör­de zu besei­ti­gen oder gegen reni­ten­te Behör­den­mit­glie­der etwas zu unter­neh­men. Richt­schnur muss dabei die Gewähr­lei­stung bzw. Wie­der­her­stel­lung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Behör­de, das heisst die Erfül­lung des Man­dats der Behör­den­mit­glie­der, sein.

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Betreuungsurlaub per 1. Juli 2021

Im Herbst 2020 hat der Bun­des­rat beschlos­sen, dass das Bun­des­ge­setz über die Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Erwerbs­tä­tig­keit und Ange­hö­ri­gen­be­treu­ung in zwei Etap­pen in Kraft gesetzt wird. In der ersten Etap­pe wur­den per 1. Janu­ar 2021 unter ande­rem die Lohn­fort­zah­lung bei kur­zen Arbeits­ab­we­sen­hei­ten und der besol­de­te Vater­schafts­ur­laub gere­gelt. In der zwei­ten Etap­pe wird nun per 1. Juli 2021 der bezahl­te 14-wöchi­ge Urlaub für die Betreu­ung von schwer kran­ken oder ver­un­fall­ten Kin­dern in Kraft gesetzt.

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Sind Behördenmitglieder normale Angestellte?

Sind Behör­den­mit­glie­der «nor­ma­le» Ange­stell­te und wel­che Rechts­nor­men sind auf sie anwend­bar? Im zwei­ten Teil der Behör­den­se­rie wird das «Arbeits­ver­hält­nis» von Behör­den­mit­glie­dern beleuch­tet und der Fokus wird wie­der­um auf die Kan­to­ne Zürich, Aar­gau, Bern und Luzern gerich­tet. Um es vor­weg­zu­neh­men: Es ist kompliziert…

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Sanktionen im Arbeitsverhältnis

Wel­che Sank­tio­nen sind im Arbeits­ver­hält­nis zuläs­sig? Ange­sichts der Her­aus­for­de­run­gen, wel­che die Coro­na-Pan­de­mie an Arbeits­ver­hält­nis­se stellt, ist die­se Fra­ge aktu­el­ler denn je. In die­sem Bei­trag wird eine Ein­schät­zung vorgenommen.

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Die Behörde — Eine Einführung

Was ist eine Behör­de und was macht sie aus? Gibt es Unter­schie­de zu Anstel­lungs­ver­hält­nis­sen und wenn ja, wel­che? In einer mehr­tei­li­gen Behör­den­se­rie wid­met sich der Per­so­nal­rechts­blog die­sen und ande­ren Fra­gen und rich­tet den Fokus auf die Kan­to­ne Zürich, Aar­gau, Bern und Luzern. Im ersten Teil wird im Sin­ne eines Ein­stiegs ins The­ma ein Über­blick über die Haupt­merk­ma­le einer Behör­de und deren recht­li­che Bedeu­tung gegeben.

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