Mobbing im Sinne der Rechtsprechung

Gemäss bun­des­ge­richt­li­cher Recht­spre­chung ver­langt das Vor­lie­gen von Mob­bing ein syste­ma­ti­sches, feind­li­ches, über einen län­ge­ren Zeit­raum anhal­ten­des Ver­hal­ten, mit dem eine Per­son an ihrem Arbeits­platz iso­liert, aus­ge­grenzt oder gar von die­sem ent­fernt wer­den soll. Auch bei wie­der­hol­ten Vor­fäl­len, wel­che die Per­sön­lich­keit der Per­son ver­letz­ten, liegt kein Mob­bing vor, sofern nicht die not­wen­di­ge Dau­er und Inten­si­tät erreicht ist.

Lesen Sie hier den gan­zen Bei­trag auf dem Personalrechtsblog.