Kündigung bei Krankheit oder Unfall

Eine län­ge­re Arbeits­un­fä­hig­keit von Arbeit­neh­men­den, sei es wegen Krank­heit oder wegen Unfall, ist meist mit gros­sen Her­aus­for­de­run­gen für die Arbeit­ge­ben­den ver­bun­den. Nicht sel­ten wird des­halb frü­her oder spä­ter über eine Kün­di­gung nach­ge­dacht. Sowohl im pri­va­ten Arbeits­recht als auch im öffent­li­chen Per­so­nal­recht kann wegen län­ge­rer Arbeits­un­fä­hig­keit gekün­digt wer­den. Die Kün­di­gung wegen Arbeits­un­fä­hig­keit ist aber auch im Pri­vat­recht nicht ohne Tücken, wes­halb sich eine genaue­re Betrach­tung lohnt.

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