Keine Sperrfrist bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit — eine Einordnung

Die Auf­re­gung hat sich etwas gelegt und der Nebel hat sich etwas gelich­tet. Es ist Zeit für eine nüch­ter­ne Ein­ord­nung die­ses viel dis­ku­tier­ten Bun­des­ge­richts­ent­scheids. Dabei soll dar­ge­legt wer­den, was das Bun­des­ge­richt in die­sem Ent­scheid gesagt hat und was es eben nicht gesagt hat.

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Falsche Zeiterfassung als schwerwiegender Verstoss gegen Treuepflicht

Die wie­der­hol­te Fal­scherfas­sung der Arbeits­zeit zuun­gun­sten der städ­ti­schen Arbeit­ge­be­rin stellt gemäss dem Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung der Treue­pflicht der Arbeit­neh­me­rin dar und recht­fer­tigt eine Kün­di­gung ohne vor­gän­gi­ge Mahnung.

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Das A und O bei Referenzauskünften

Das Ein­ho­len von Refe­renz­aus­künf­ten stellt eine wich­ti­ge Mög­lich­keit des Erkennt­nis­ge­winns bei Bewer­bungs­ver­fah­ren dar. Die vor­ge­setz­ten Per­so­nen sind aber weder beim Ein­ho­len noch beim Ertei­len völ­lig frei. Einer­seits ist die Wahr­heits­pflicht zu beach­ten und ander­seits darf bei der Refe­renz­aus­kunft das Arbeits­zeug­nis ver­tieft, aber nicht erwei­tert wer­den. Wer also eine Refe­renz­aus­kunft erteilt, muss sich streng an das Skript (Arbeits­zeug­nis) halten.

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Neubeurteilung gemäss Gemeindegesetz — Risiken und Nebenwirkungen

In VB.2023.00224 hat­te das Ver­wal­tungs­ge­richt in einer per­so­nal­recht­li­chen Ange­le­gen­heit unter ande­rem zu beur­tei­len, ob bei einem Neu­be­ur­tei­lungs­ver­fah­ren gemäss Gemein­de­ge­setz die auf­schie­ben­de Wir­kung ent­zo­gen wer­den kann. Es kam zum Schluss, dass das Gemein­de­ge­setz eine lex spe­cia­lis ent­hal­te, die einem Ent­zug der auf­schie­ben­den Wir­kung ent­ge­gen­ste­he, wes­halb die Kün­di­gungs­frist nach Eröff­nung des Neu­be­ur­tei­lungs­ent­scheids neu zu lau­fen beginne.

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