Pflicht zur Prävention von sexueller Belästigung — Teil 1

In einer neu­en Stu­die des Eid­ge­nös­si­schen Büros für die Gleich­stel­lung von Frau und Mann und des Staat­s­e­kre­ta­ri­ats für Wirt­schaft wird gezeigt, dass mehr als die Hälf­te der Arbeit­neh­men­den schon uner­wünsch­te sexi­sti­sche und sexu­el­le Ver­hal­tens­wei­sen erlebt haben. Eine gute Gele­gen­heit also, um die Pflicht zur Prä­ven­ti­on von sexu­el­ler Belä­sti­gung in Erin­ne­rung zu rufen und zu erläu­tern, wel­che Mass­nah­men genau von den Arbeit­ge­ben­den zu ergrei­fen sind.

Lesen Sie hier den gan­zen Bei­trag auf dem Personalrechtsblog.