Das A und O bei Referenzauskünften

Das Ein­ho­len von Refe­renz­aus­künf­ten stellt eine wich­ti­ge Mög­lich­keit des Erkennt­nis­ge­winns bei Bewer­bungs­ver­fah­ren dar. Die vor­ge­setz­ten Per­so­nen sind aber weder beim Ein­ho­len noch beim Ertei­len völ­lig frei. Einer­seits ist die Wahr­heits­pflicht zu beach­ten und ander­seits darf bei der Refe­renz­aus­kunft das Arbeits­zeug­nis ver­tieft, aber nicht erwei­tert wer­den. Wer also eine Refe­renz­aus­kunft erteilt, muss sich streng an das Skript (Arbeits­zeug­nis) halten.

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