Kündigung ohne Bewährungsfrist — Neuer Entscheid lässt Fragen offen

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich hat ent­schie­den, dass eine Kün­di­gung ohne vor­gän­gi­ge Anord­nung einer Bewäh­rungs­frist zuläs­sig sein kann, selbst wenn nicht die dafür zustän­di­ge Ver­wal­tungs­ein­heit den Ver­zicht auf die Bewäh­rungs­frist beschliesst. In die­sem Bei­trag wird der Ent­scheid diskutiert. 

Lesen Sie hier den gan­zen Bei­trag auf dem Personalrechtsblog.