Fristlose Kündigung wegen Unterschriftenfälschung
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in einem aktuellen Entscheid eine fristlose Kündigung aufgrund einer Unterschriftenfälschung auf einem Spesenformular geschützt. Obwohl der Fall strafrechtlich noch gar nicht aufgearbeitet war, handelte die Arbeitgeberin nicht allein gestützt auf einen blossen Verdacht. In diesem Beitrag wird der Entscheid diskutiert.
Lesen Sie hier den ganzen Beitrag auf dem Personalrechtsblog.