Fristlose Kündigung wegen Unterschriftenfälschung

Das Ver­wal­tungs­ge­richt des Kan­tons Zürich hat in einem aktu­el­len Ent­scheid eine frist­lo­se Kün­di­gung auf­grund einer Unter­schrif­ten­fäl­schung auf einem Spe­sen­for­mu­lar geschützt. Obwohl der Fall straf­recht­lich noch gar nicht auf­ge­ar­bei­tet war, han­del­te die Arbeit­ge­be­rin nicht allein gestützt auf einen blos­sen Ver­dacht. In die­sem Bei­trag wird der Ent­scheid diskutiert.

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