Freistellung als Verletzung der Persönlichkeit

In einem älte­ren Ent­scheid – aus dem Jahr 2010 – setz­te sich das Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich ver­tieft mit der Fra­ge aus­ein­an­der, in wel­chen Fäl­len eine Frei­stel­lung zuläs­sig ist und in wel­chen Fäl­len ein Beschäf­ti­gungs­an­spruch besteht. In die­sem Bei­trag wird der Ent­scheid diskutiert. 

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