Lohnverzicht beim Feierabendbier

Auch vor Gericht und unter Juri­stin­nen und Juri­sten gibt es immer wie­der Fäl­le, bei denen man sich die Fra­ge stellt, ob es sich tat­säch­lich so zuge­tra­gen hat. In aller Regel sind sol­che Fäl­le aber äus­serst lehr­reich, weil beson­ders ein­präg­sam. Etwa wie der­je­ni­ge Fall, den das Arbeits­ge­richt Zürich kurz vor Jah­res­en­de 2020 zu beur­tei­len hatte.

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