Falsche Zeiterfassung als schwerwiegender Verstoss gegen Treuepflicht
Die wiederholte Falscherfassung der Arbeitszeit zuungunsten der städtischen Arbeitgeberin stellt gemäss dem Verwaltungsgericht Zürich eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht der Arbeitnehmerin dar und rechtfertigt eine Kündigung ohne vorgängige Mahnung.
Lesen Sie hier den ganzen Beitrag auf dem Personalrechtsblog.