Falsche Zeiterfassung als schwerwiegender Verstoss gegen Treuepflicht

Die wie­der­hol­te Fal­scherfas­sung der Arbeits­zeit zuun­gun­sten der städ­ti­schen Arbeit­ge­be­rin stellt gemäss dem Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich eine schwer­wie­gen­de Ver­let­zung der Treue­pflicht der Arbeit­neh­me­rin dar und recht­fer­tigt eine Kün­di­gung ohne vor­gän­gi­ge Mahnung.

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