Mehr Konturenschärfe für Fürsorgepflicht bei Alterskündigung

Eine Arbeit­neh­me­rin ist zur Gel­tend­ma­chung der Ent­schä­di­gung wegen frist­lo­ser Ent­las­sung in vol­ler Höhe legi­ti­miert, auch wenn ihre For­de­rung teil­wei­se auf die Arbeits­lo­sen­kas­se über­ging. Gemäss dem Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich gehen bei der Sub­ro­ga­ti­on nach Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AVIG jeden­falls im öffent­li­chen Recht die Ver­fah­rens­rech­te erst auf die Kas­se über, wenn die­se gegen­über der Arbeit­neh­me­rin erklärt hat, in das Ver­fah­ren ein­tre­ten zu wollen.

Lesen Sie hier den gan­zen Bei­trag auf dem Personalrechtsblog.