Probezeitkündigung im öffentlichen Personalrecht
Die Probezeit ist ein Arbeitsverhältnis auf Probe, weshalb es für die Probezeitkündigung keine Rolle spielt, ob diese von der Arbeitnehmerin verschuldet ist, oder ob andere Gründe eine reibungslose Zusammenarbeit und eine effiziente Verwaltungstätigkeit in Frage stellen. Damit unterscheiden sich die materiellen Voraussetzungen der Probezeitkündigung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht im Grunde nicht (mehr).
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