Wissenswertes zur Probezeit
Die Probezeit dient den Parteien dazu, einander möglichst zwanglos kennenzulernen, was zur Schaffung eines Vertrauensverhältnisses notwendig ist. Vor Ablauf der Probezeit können beide Parteien nicht darauf vertrauen, das Arbeitsverhältnis werde langfristig Bestand haben. Dies führt dazu, dass einige Rechte und Pflichten und insbesondere der Arbeitnehmerschutz während der Probezeit geringer ausfallen. So kommen beispielsweise keine Sperrfristen zur Anwendung und es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Sowohl der sachliche Kündigungsschutz als auch die Voraussetzung des sachlichen Kündigungsgrundes (öffentliches Personalrecht) kommen hingegen zur Anwendung.
Lesen Sie hier den ganzen Beitrag auf dem Personalrechtsblog.