Freiwilligenarbeit oder faktisches Arbeitsverhältnis

Im Urteil vom 20. Okto­ber 2021 hat­te das Arbeits­ge­richt Zürich die Fra­ge zu beur­tei­len, ob ein (ent­gelt­li­ches) Arbeits­ver­hält­nis auch dann vor­liegt, wenn zwi­schen den Par­tei­en (Fuss­ball­trai­ner und Fuss­ball­ver­ein) kein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wor­den ist oder ob es sich eher um neben­be­ruf­li­che unent­gelt­li­che Frei­wil­li­gen­ar­beit handelt.

Lesen Sie hier den gan­zen Bei­trag auf dem Personalrechtsblog.