Knatsch in der Behörde

Wenn es in der Behör­de zu Span­nun­gen kommt, wer­den die Unter­schie­de zu einem nor­ma­len Anstel­lungs­ver­hält­nis offen­bar. Den­noch gibt es Mög­lich­kei­ten, Span­nun­gen in der Behör­de zu besei­ti­gen oder gegen reni­ten­te Behör­den­mit­glie­der etwas zu unter­neh­men. Richt­schnur muss dabei die Gewähr­lei­stung bzw. Wie­der­her­stel­lung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Behör­de, das heisst die Erfül­lung des Man­dats der Behör­den­mit­glie­der, sein.

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