Unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist führt zu missbräuchlicher Kündigung

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Zürich hat in einem inter­es­san­ten Ent­scheid vom April fest­ge­hal­ten, dass ein unbe­rech­tig­ter Abbruch der Bewäh­rungs­frist zu einer miss­bräuch­li­chen Kün­di­gung führt. Die Fol­ge sind Ent­schä­di­gung und Abfin­dung für den Mit­ar­bei­ter. Im Bei­trag wird die­ser Ent­scheid beleuchtet.

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