Unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist führt zu missbräuchlicher Kündigung
Das Verwaltungsgericht Zürich hat in einem interessanten Entscheid vom April festgehalten, dass ein unberechtigter Abbruch der Bewährungsfrist zu einer missbräuchlichen Kündigung führt. Die Folge sind Entschädigung und Abfindung für den Mitarbeiter. Im Beitrag wird dieser Entscheid beleuchtet.
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