Im Herbst 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen in Kraft gesetzt wird. In der ersten Etappe wurden per 1. Januar 2021 unter anderem die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten und der besoldete Vaterschaftsurlaub geregelt. In der zweiten Etappe wird nun per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt, welcher rein vom Umfang her eine deutlich grössere Entlastung für die Mitarbeitenden aber auch eine deutlich grössere Herausforderung für die betroffenen Arbeitgeberinnen darstellt. Im ersten Beitrag dieses Jahr haben wir bereits auf den Betreuungsurlaub hingewiesen. Hier folgt nun unser friendly reminder rechtzeitig vor Inkrafttreten.
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