Die Situation in der Schweiz rund um Corona ist angespannt. In Bezug auf das Arbeitsverhältnis versuchen der Bund und die Arbeitgeberinnen alles dafür zu tun, dass der Betrieb aufrechterhalten werden kann und Mitarbeitende und Kundinnen optimal geschützt sind. Dies bedeutet auch, dass Massnahmen konsequent umgesetzt werden, und wer sich den Massnahmen beziehungsweise Dienstanweisungen widersetzt, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. So wurde in der Stadt Zürich das Arbeitsverhältnis mit einer Lehrperson, die sich geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, fristlos gekündigt und im Kanton Nidwalden wurde mit einer Lehrperson, welche sich ebenfalls geweigert hatte, eine Maske anzuziehen, im gegenseitigen Einvernehmen eine Freistellung vereinbart. Welches sind die Pflichten der Mitarbeitenden und welche Möglichkeiten stehen der Arbeitgeberin zur Verfügung, wenn sich einzelne Mitarbeitende nicht an die Vorgaben halten?
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